Im Besitz von Wohneigentum zu sein, bedeutet, eine Immobilie gekauft zu haben. Es gibt verschiedene Formen von Wohneigentum:

  • Alleineigentum: Sie sind alleiniger Eigentümer des Gebäudes, bringen das gesamte erforderliche Kapital zum Kauf (bzw. Anteil Eigenmittel). Sie können frei über das Objekt verfügen, haften jedoch auch alleine dafür und sind verantwortlich für Unterhalt etc.
  • Miteigentum: Sie teilen sich das Eigentum mit einer oder mehreren weiteren Personen. Das Verhältnis wird je nach Einbringung des Kapitals geregelt. Sie können frei über Ihren Teil des Objekts verfügen und entscheiden, haften dafür und sind dafür verantwortlich (häufiges Beispiel: Ehegatten).
  • Gesamteigentum: Gesamteigentümer sind Sie zusammen mit einer oder mehreren weiteren Personen. Jede Person ist zu 100% am Gebäude beteiligt, d.h., Entscheide können nur gefällt werden, wenn alle Parteien einverstanden sind (häufiges Beispiel: Erbengemeinschaften).