Ein Generalunternehmer (GU) erbringt sämtliche Bauleistungen für die Errichtung eines Bauwerks. Mit dem Generalunternehmervertrag übernimmt die Generalunternehmung die Verantwortung von der Projektidee bis zur Schlüsselübergabe. Die Generalunternehmung ist verantwortlich für die Einhaltung von Terminen und Budget.

Im Unterschied zur Totalunternehmung ist ein Generalunternehmerauftrag für die Ausführung des Bauprojekts verantwortlich. Die Planung mit Architekten, Ingenieur und Haustechniker übernimmt der Bauherr.